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Mitgliedschaft in der Jungglaser-Fachvereinigung SH

Ordentliches Mitglied der Fachvereinigung Jungglaser Schleswig-Holstein kann werden:

  1. Glasergesellin/e mit abgeschlossener Prüfung (Gesellenbrief)
  2. Glaser/in mit abgelegter Meisterprüfung (Meisterbrief)
  3. sonstige Betriebsinhaber sowie Mitarbeiter/innen aus Betrieben, die als Glaserei in die Handwerksrolle eingetragen und Mitglied in der zuständigen Innung (Glaser-Innung Schleswig-Holstein) sind.

Ehren- , Förder- oder Gastmitgliedschaften regelt die Satzung der Fachvereinigung.

Die gültige Satzung kann hier heruntergeladen werden: Satzung

Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich € 90,-. Hier können Sie den Antrag auf Mitgliedschaft herunterladen.


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